Cybersicherheit 18. April 2026 · 7 Min. Lesezeit

NIS2 ist da — was österreichische Unternehmen jetzt wissen müssen

Die NIS2-Richtlinie hat den Kreis betroffener Unternehmen massiv ausgeweitet. Wer unter die neue Regulierung fällt, welche Pflichten entstehen und wie man die Umsetzung strukturiert angeht.

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Markus Hofbauer
Gastautor

Ein neues Kapitel der Cybersicherheits-Regulierung

Mit der NIS2-Richtlinie hat die Europäische Union die Messlatte für Cybersicherheit in Unternehmen und Behörden deutlich angehoben. Während die Vorgängerrichtlinie NIS1 nur ausgewählte Branchen kritischer Infrastruktur erfasste, zieht NIS2 den Kreis betroffener Einrichtungen erheblich weiter. In Österreich gilt das NISG 2024 als nationales Umsetzungsgesetz — und die Konsequenzen für betroffene Organisationen sind erheblich.

Wen trifft NIS2?

Grundsätzlich unterscheidet NIS2 zwischen „wesentlichen" und „wichtigen" Einrichtungen. Wesentliche Einrichtungen umfassen u.a. Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheit und digitale Infrastruktur. Wichtige Einrichtungen betreffen Bereiche wie Post, Abfallwirtschaft, Chemie, Lebensmittel und viele Bereiche des verarbeitenden Gewerbes. Die Schwellenwerte: mindestens 50 Mitarbeiter ODER ein Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro genügt in vielen Sektoren, um betroffen zu sein.

Was sind die zentralen Pflichten?

Betroffene Unternehmen müssen ein Risikomanagementsystem für Informationssicherheit einführen, das Maßnahmen zu Incident Response, Business Continuity, Lieferkettensicherheit, Verschlüsselung und Zugangskontrollen umfasst. Dazu kommt eine strenge Meldepflicht: Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden an die zuständige Behörde (in Österreich: CERT.at / DSB) gemeldet werden — ein vollständiger Bericht folgt binnen 72 Stunden.

Was bedeutet das für die Unternehmensführung?

Ein entscheidender Punkt, der oft übersehen wird: NIS2 verankert die persönliche Haftung des Managements. Leitungsorgane können bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten persönlich zur Rechenschaft gezogen werden. Das macht NIS2-Compliance zur Chefsache — nicht zur Aufgabe, die man einfach an die IT-Abteilung delegiert.

Der pragmatische Einstieg

Wer noch nicht begonnen hat, sollte jetzt mit einer Betroffenheitsprüfung starten: Falle ich unter NIS2? Wenn ja, folgt eine Gap-Analyse des aktuellen Sicherheitsstatus gegen die NIS2-Mindestanforderungen. Darauf aufbauend lässt sich ein realistischer Maßnahmenplan entwickeln. Unser NIS2-Lehrgang auf iKnooow führt Sie durch genau diesen Prozess — strukturiert, praxisnah und auf österreichisches Recht abgestimmt.

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